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SWK 31, 1. November 2004, Seite R 73
Geschäftsführer: DB
• Das Fehlen einer festen Arbeitszeit, eines Urlaubsanspruches oder einer Vereinbarung über die Entgeltszahlung im Krankheitsfall trägt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH nicht zur Lösung der Frage der DB-Pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bei. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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