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Tausch von Eigentumswohnungen
Der VwGH hat in seinen Erkenntnissen vom , 99/16/0111 und , 2001/16/0409, ausgeführt, dass der Tausch zweier Eigentumswohnungen derselben Einlagezahl (also einer wirtschaftlichen Einheit) hinsichtlich beider Eigentumswohnungen voll der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen ist. Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 2 GrEStG kann somit nach der Judikatur des VwGH nicht zur Anwendung kommen. ()