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Vereinnahmtes Entgelt
• Aus einer „Auslastungsgarantie" eines Reisebüros kann nicht geschlossen werden, dass die rechnerische Differenz vom vertraglich vereinbarten und vereinnahmten Entgelt auf das Entgelt laut tatsächlicher Belegung eine Stornogebühr darstellt. - (§ 1 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
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