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SWK 31, 1. November 2004, Seite 74

Vereinnahmtes Entgelt

Aus einer „Auslastungsgarantie" eines Reisebüros kann nicht geschlossen werden, dass die rechnerische Differenz vom vertraglich vereinbarten und vereinnahmten Entgelt auf das Entgelt laut tatsächlicher Belegung eine Stornogebühr darstellt. - (§ 1 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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