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SWK 31, 1. November 2004, Seite 74

Betriebsveräußerung

Eine Betriebsveräußerung setzt nach ständiger Rechtsprechung die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus, die durch den jeweiligen Betriebstypus bestimmt werden. Zu den wesentlichen Grundlagen eines Einzelhandelsbetriebes zählt das Warenlager selbst dann, wenn dem Betriebsstandort für den Geschäftserfolg besondere Bedeutung zukommt. - (§ 7 Abs. 1 Z 1 UmgrStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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