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Schenkungssteuerpflicht satzungsgemäßer Zuwendungen
Unabhängiger Finanzsenat bestätigt Expertenmeinung
Der Unabhängige Finanzsenat wurde in einem Berufungsverfahren mit der Argumentation konfrontiert, wonach laut der parlamentarischen Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen vom , 774/AB BlgNR 22. GP, zur so genannten „Homepage-Affäre" satzungsmäßige Zuwendungen an und von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen schenkungssteuerfrei sind. In der Entscheidung vom , RV/0484-L/04, teilte der Unabhängige Finanzsenat die Rechtsansicht Doralts,wonach es im Zusammenhang mit der Schenkungssteuerpflicht auf die Satzung nicht ankommen könnte.
I. Die Streitfrage
Die Beschwerdeführerin, eine als privater Rundfunksender tätige GmbH, brachte vor, dass deren satzungsmäßiger Zweck u. a. die Veranstaltung von Hörfunkprogrammen ist. Im Rahmen dieses satzungsmäßigen Zweckes sei die Beschwerdeführerin mit dem Produktmarketing beauftragt. Teil des Produktmarketings sei die Veranstaltung von Gewinnspielen zur Kundenbindung und Akquisition. Der angefochtene Bescheid besteuere ein derartiges Gewinnspiel, welches im Rahmen der satzungsmäßigen Tätigkeit der Beschwerdeführerin durchgeführt wurde. Die Steuerfreiheit der Zuwendung wurde mit dem Hinweis auf die parlamentarischen Anfrage...