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SWK 31, 1. November 2004, Seite S 884

VO 584/2003: Umsatzsteuerliche Risiken für den Leistungsempfänger

Haftung gem. § 27 Abs. 4 UStG und Verlust des Vorsteuerabzugs nachträglich möglich!

Christian Bürgler und Alexander Trachta

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003wurde der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger („Reverse-Charge-System") mit Wirkung ab auf alle sonstigen Leistungen sowie Werkleistungen erweitert. Mit einer neuen Verordnungwurden die VO 800/1974und die VO 33/1998)ebenfalls mit Wirkung ab abgeschafft und der Vorsteuerabzug bei Einfuhrlieferungen aus dem Drittland in das Inland im Rahmen eines Reihengeschäfts neu geregelt. Daraus ergeben sich Risiken für die Praxis i. Z. m. der Abzugsverpflichtung und Haftung gem. § 27 Abs. 4 UStG und der Vorsteuerabzugsberechtigung für die Einfuhrumsatzsteuer gem. § 12 Abs. 1 Z 2 UStG.

Mit VO 584/2003 - veröffentlicht am - wurde mit Wirkung ab die für ausländische Unternehmer anwendbare unechte Steuerbefreiung der VO 800/1974 („Nullregelung") abgeschafft und die Sonderbestimmung der VO 33/1998 für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer im Reihengeschäft neu geregelt. Die Neuregelung birgt für die Praxis erhebliche Risiken, die einerseits in der Abzugs- und Abfuhrverpflichtung und in der Haftung gem. § 27 Abs. 4 UStG und andererseits im möglichen nachträglichen Verlust der Abzugsberechtigung von Einfuhrumsatzsteuer bei Importen im Reihengeschäft liegen.

I. Probleme bei Konsignationsla...

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