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Sicherheitszuschlag
• Die Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlages für einen Bemessungszeitraum, in dem keine Mängel der Buchhaltung festgestellt wurden, mit dem Argument, in anderen Berechnungszeiträumen seien solche Mängel gegeben gewesen, ist jedenfalls unzulässig. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit)
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