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SWK 26, 15. September 2004, Seite 785

Gestaltungsüberlegungen in Hinblick auf die Inanspruchnahme der Branchen-Pauschalierungsverordnung 2005

Abzug von Steuerberatungskosten im Kontext der pauschalen Gewinnermittlung

Gudrun Fritz-Schmied

Die im Begutachtungsentwurf vorliegende Branchen-PauschalierungsVO tangiert einen im Vergleich zu den derzeit in Geltung befindlichen PauschalierungsVO deutlich erweiterten Adressatenkreis, zumal diese grundsätzlichvon all jenen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden kann, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG bzw. auf Grundlage des § 17 EStG pauschal ermitteln. Indem der auf die Höhe des pauschaliert ermittelten Gewinnes Einfluss nehmende Beobachtungszeitraum durch die (regelmäßig nach dem Zufluss- bzw. Abflussprinzip ermittelten) Gewinne der Wirtschaftsjahre 2001-2003 konkretisiert ist, beschränken sich etwaige Gestaltungsüberlegungen auf das Wirtschaftsjahr 2004. Dabei zeigt sich, dass in Hinblick auf eine geplante Inanspruchnahme der Branchen-PauschalierungsVO 2005 durch gezielte Maßnahmen im Wirtschaftsjahr 2004 steuerliche Vorteile lukriert werden können. Daneben wird die Frage der Zugehörigkeit von Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben an Bedeutung gewinnen, zumal diese im Falle ihrer Subsumtion unter die Sonderausgaben einem gesonderten Abzug erhalten bleiben.

1. Anwendungsvoraussetzungen und Inhalt der Branchen-PauschalierungsVO

Wie bereits durch den Terminus Bran...

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