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SWK 26, 15. September 2004, Seite 133

Angemessene Anschaffungskosten eines PKW

Luxustangente für PKW als Betriebsmittel darf keine starre Wertgrenze darstellen

Monika Biach

Für die Anschaffung von PKW als Betriebsmittel normiert das Einkommensteuergesetz die Vornahme einer Angemessenheitsprüfung. Das heißt, dass eine betragsmäßige Grenze nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu ziehen ist, die für alle Steuerpflichtigen gilt. Sollten die Anschaffungskosten für einen PKW über dieser Grenze (Luxustangente) liegen, werden sie nicht mehr den Kosten, die betrieblich veranlasst sind, zugerechnet, sondern sie werden im Rahmen der Repräsentationsaufwendungen der privaten Lebensführung zugerechnet und sind somit nicht abzugsfähig.

Bisher wurde diese Grenze in den Einkommensteuerrichtlinien mit € 34.000,- festgesetzt.

In der nunmehr vorliegenden Entscheidung () gelangte der unabhängige Finanzsenat (UFS) zu der Auffassung, dass diese Luxustangente für PKW als Betriebsmittel keine starre Wertgrenze darstellen darf. Vielmehr gelangt der UFS zur Ansicht, dass der Begriff der Angemessenheit, wie er im Einkommensteuergesetz normiert ist, ein dynamisches Element beinhaltet. Dies bedeutet, dass die Höhe angemessener Anschaffungskosten bezogen auf das Anschaffungsjahr zu valorisieren ist.

Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex

In der betreffenden Entscheidung erfolgte die Valori...

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