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SWK 26, 15. September 2004, Seite 61

Osthandel: Provisionszahlungen

Im Vorbringen allein, dass im Osthandel Provisionszahlungen üblich seien, hat die belangte Behörde zu Recht keinen Nachweis für die betriebliche Veranlassung der strittigen Zahlungen erblickt. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)

(, 0144)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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