Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Osthandel: Provisionszahlungen
• Im Vorbringen allein, dass im Osthandel Provisionszahlungen üblich seien, hat die belangte Behörde zu Recht keinen Nachweis für die betriebliche Veranlassung der strittigen Zahlungen erblickt. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)
(, 0144)