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SWK 26, 15. September 2004, Seite R 61
Osthandel: Provisionszahlungen
• Im Vorbringen allein, dass im Osthandel Provisionszahlungen üblich seien, hat die belangte Behörde zu Recht keinen Nachweis für die betriebliche Veranlassung der strittigen Zahlungen erblickt. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)
(, 0144)