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SWK 26, 15. September 2004, Seite 790

GmbH-Geschäftsführer und PKW-Sachbezug

Die unsachgemäße Anwendung der SachbezugsVO

Stefan Schuster und Harald Hannak

Stehen häufig im Brennpunkt von Außenprüfungen: die PKW-Sachbezüge von GmbH-Geschäftsführern mit Einkünften i. S. d. § 22 EStG. Gerne werden diese Sachbezüge steuerlich unter der Anwendung der SachbezugsVO bewertet. Warum die vermeintliche Vereinfachung in der Praxis durch Anwendung dieser VO ein trojanisches Pferd ist und welche spürbaren Nachteile dem GmbH-Geschäftsführer daraus erwachsen können, soll folgender Artikel aufzeigen.

1. Problemstellung

Gegenstand der Darstellung ist folgender Sachverhalt:

In allen Fällen betragen die (steuerlich anerkannten) Anschaffungskosten € 34.000,-. Alle daraus entstehenden laufenden Kosten trägt das dem PKW zugehörige Unternehmen. Die laufenden Kosten werden mit € 4.000,- p. a. angenommen.

S. 791• Fall 1:

Ein Angestellter erhält einen Firmen-PKW zur privaten Nutzung.

• Fall 2:

Ein Einzelunternehmer besitzt einen im Betriebsvermögen befindlichen PKW. Der Privatanteil beträgt gem. der geltenden Praxis zwischen 20 % und 40 %. Für die Geltendmachung dieser Privatanteile wird gem. geltender Prüfungspraxis kein Fahrtenbuch gefordert. Dieser Anteil wird als Privatentnahme angesetzt. Dies gilt auch für die laufenden Ausgaben des PKW wie Treibstoff, Versicherungen und Insta...

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