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SWK 26, 15. September 2004, Seite 60

EuGH: Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern: Verbrauchsteuer auf Schmieröle unzulässig

Urteilstenor des EuGH:

Die Italienische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der System-RL für Verbrauchsteuern und Art. 8 Abs. 1 lit. a der Struktur-RL für Verbrauchsteuern auf Mineralöle dadurch verstoßen, dass sie mit Art. 62 Abs. 1 des Decreto legislativo Nr. 504 vom mit dem Titel Testo unico delle disposizioni legislative concernenti le imposte sulla produzione e sui consumi e relative sanzioni penali e amministrative bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist eine Verbrauchsteuer auf Schmieröle beibehalten hat.

(, Kommission/Italien, Vertragsverletzungsverfahren)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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