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SWK 26, 15. September 2004, Seite T 134

UMTS-Lizenzen: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

(apa) - Die sechs österreichischen UMTS-Lizenznehmer hatten Ende November 2003 - genau drei Jahre nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen und damit kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist - eine Klage gegen die Republik Österreich auf eine 20-prozentige Mehrwertsteuer-Rückerstattung eingereicht. Ein Erfolg der Klage der österreichischen Betreiber würde einen Präzedenzfall in Europa schaffen, weil auch in den anderen Ländern die Betreiber auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer klagen würden. Konkret fordern die heimischen Betreiber eine Steuerrückerstattung von 140 Mio. € . Die österreichischen UMTS-Frequenzen wurden im November 2000 für insgesamt 832,1 Mio. € versteigert. Darin sei, argumentieren die Mobilfunkbetreiber, eine abzugsfähige - also Gewinn mindernde - Mehrwertsteuer in Höhe von 140 Mio. € enthalten, die sie nun vom Finanzministerium erstattet haben wollen. Die Betreiber berufen sich damit auf die sechste Umsatzsteuerrichtlinie, die besagt, dass der Staat bei der Leistung auf dem Gebiet des Fernmeldewesens eine Umsatzsteuer verrechnen muss. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat nun dem EuGH die Frage, ob die sechste EU-Mehrwertsteuerrichtlinie auf Mobilfunk-Konzessi...

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