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SWK 26, 15. September 2004, Seite R 58

EuGH: Aufnahme Gesellschafter

Mehrwertsteuer: Aufnahme eines Gesellschafters in Personengesellschaft nicht steuerbar

Urteilstenor des EuGH:

Eine Personengesellschaft erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Art. 2 Z 1 der 6. MWSt-RL.

(, KapHag Renditefonds 35 Spreecenter Berlin-Hellersdorf 3. Tranche GbR, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH)

Anmerkung: Das vorliegende Urteil hat zu einer Änderung der österreichischen UStR geführt, sodass die Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen Bareinlage nunmehr als nicht steuerbarer Vorgang gilt (vgl. UStR 2000 Rz. 36 f.).

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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