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EuGH: Aufnahme Gesellschafter
• Mehrwertsteuer: Aufnahme eines Gesellschafters in Personengesellschaft nicht steuerbar
Urteilstenor des EuGH:
Eine Personengesellschaft erbringt bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen keine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Art. 2 Z 1 der 6. MWSt-RL.
(, KapHag Renditefonds 35 Spreecenter Berlin-Hellersdorf 3. Tranche GbR, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH)
Anmerkung: Das vorliegende Urteil hat zu einer Änderung der österreichischen UStR geführt, sodass die Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen Bareinlage nunmehr als nicht steuerbarer Vorgang gilt (vgl. UStR 2000 Rz. 36 f.).