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SWK 26, 15. September 2004, Seite 805

Kein Vorsteuerabzug vor Erhalt der Rechnung

Gemeinschaftsrechtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Florian Preining

In der Rs. Terra Baubedarf-Handel GmbH befasste sich der EuGH in seinem Urteil vom mit der Frage, ob der Vorsteuerabzug schon vor Erhalt der Rechnung zustehen kann. Die deutsche Terra Baubedarf-Handel GmbH bezog Dienstleistungen, die im Jahr 1999 erbracht wurden. Die Rechnung für diese Dienstleistungen wurde im Dezember 1999 ausgestellt, ging jedoch erst im Jänner 2000 der Terra Baubedarf-Handel GmbH zu. Die Terra Baubedarf-Handel GmbH begehrte daraufhin den Vorsteuerabzug bereits für das Jahr 1999, was vom Finanzamt und den nachfolgenden Instanzen abgelehnt wurde, da nach deutschem Recht der Vorsteuerabzug erst für den Zeitraum geltend gemacht werden könne, in dem die Rechnung zugeht. Der BFH legte schließlich diese Frage dem EuGH zur Beurteilung vor.

I. EuGH-Urteil in Rs. Terra Baubedarf-Handel GmbH

Im Verfahren vor dem EuGH brachte die Terra Baubedarf-Handel GmbH insbesondere folgende Begründungen für einen Vorsteuerabzug bereits für das Jahr 1999 vor:

• Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer verlange einen rückwirkenden Vorsteuerabzug, denn ansonsten käme es zu einer Kreditierung zugunsten des Fiskus.

• Die deutsche Sprachfassung der 6. MwSt-RL lasse nicht eind...

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