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SWK 9, 20. März 2004, Seite 18

Straßenverkehrsbeitrag

Vom Straßenverkehrsbeitrag befreit sind Beförderungen mit Anhängern, die für die Beförderung von Schienenfahrzeugen auf der Straße eingerichtet sind und ausschließlich dafür verwendet werden. Diese Befreiungsbestimmung ist nicht auf die Beförderung von Spezialcontainern („Bahncontainern") anzuwenden. - (§ 2 Z 5 StVBG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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