zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2004, Seite S 367

Wann hat der Steuerpflichtige die Getränkesteuer selbst getragen?

Verluste als Indikatoren der Nichtüberwälzung

Hans-Michael Slawitsch

Im SWK-Heft 2/2004, Seite S 41 ff., zeigt Dr. Hanspeter Panosch auf, wie sich die Gemeinden mit dem Problem der Getränkesteuer-Rückzahlungsbeschränkung auseinander setzen können. Völlig zu Recht stellt er die konkrete Umsatz- und Ertragslage eines Unternehmens in den Mittelpunkt seiner Überlegungen. Der ursprüngliche Ansatz der Gemeinden in unzähligen Vorhaltsverfahren, dass nämlich der Vermerk „inklusive aller Abgaben" bzw. die Verrechnung von S. S 368Getränkesteuer und insbesondere deren Herausrechnung aus dem Produktpreis und Abfuhr an die Gemeinden ein Indiz für die Überwälzung sei, gehört nach den zwischenzeitigen Judikaten des EuGH und des VwGHendgültig der Vergangenheit an - und es ist erfreulich, dass der Leiter einer Abgabenbehörde I. Instanz einer großen österreichischen Gemeinde dies deutlich zum Ausdruck bringt.

Ein richtig dargestellter Ansatz ist es beispielsweise, aus allfälligen Umsatzsteigerungen nach dem Wegfall der Getränkesteuer darauf zu schließen, dass die Getränkesteuer offenbar ein Faktor war, der den Umsatz nachteilig beeinflusst hat. Im Ausmaß des Schadens, den der Unternehmer durch diese Umsatzeinbuße erlitten hat, hat er eben die Getränkesteuer wirtschaftlich sel...

Daten werden geladen...