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SWK 9, 20. März 2004, Seite 341

Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne

Neuregelung bzw. Klarstellung dringend erforderlich

Rudolf Siart und Karl Temm

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 wurde durch den neuen § 11a EStG die „Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne" ins Leben gerufen. In unserem Artikel im SWK-Heft 33/2003haben wir uns aus der Sicht der Beratungspraxis eingehend damit beschäftigt und Überlegungen zur Steueroptimierung und Rechtsformwahl dargestellt. Hofmann hat sich im SWK-Heft 35/36/2003speziell mit der Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne auseinander gesetzt. Er hat dabei in Bezug auf bestimmte von uns angestellte Beispielrechnungen eine andere Auslegungsvariante betreffend die konkrete Vornahme der Nachversteuerung dargestellt. Nachfolgend befassen wir uns daher nochmals mit der in § 11a Abs. 3 EStG vorgesehenen Regelung zur Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne. Es wird dargestellt, dass die Nachversteuerung bislang für den Rechtsanwender nicht befriedigend geregelt ist. Im Anschluss daran wird eine sinnvolle Regelung der Nachversteuerung vorgeschlagen.

I. Gesetzeswortlaut

§ 11a Abs. 3 EStG lautet: „Sinkt in einem folgenden Wirtschaftsjahr in sinngemäßer Anwendung des Abs. 1 unter Außerachtlassung eines Verlustes das Eigenkapital, ist insoweit eine Nachversteuerung unter Anwendung des Steu...

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