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SWK 9, 20. März 2004, Seite 5

Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 22 EStG)

Der zu 50 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer hat eine ausschließlich erfolgsabhängige Vergütung von 7 % der Betriebsleistung erhalten. Er hat auf diese Vergütung monatliche Akontozahlungen erhalten, die dann mit dem Jahresentgelt zu verrechnen waren. Ein entsprechender Mehrbezug war zurückzuzahlen. Damit hat der Geschäftsführer durch die Abhängigkeit seiner Vergütung von der Betriebsleistung ein Unternehmerwagnis getragen. Die Vergütungen unterliegen damit nicht dem Dienstgeberbeitrag ().

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