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Abzugssteuer bei Konzertagentur
Abzugssteuer bei Konzertagentur (§ 99 EStG)
Eine Konzertagentur hat mehrere ausländische Künstler über eine ausländische Agentur beschäftigt. Für die Abzugssteuer ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob die Rechtsbeziehung direkt mit dem Künstler oder mit einer Agentur (so genannter „Künstlerdurchgriff" nach § 99 Abs. 1 Z 1 letzter Halbsatz EStG ) zustande kommt. Allerdings darf der Abzugssteuer nur der Honoraranteil unterworfen werden, den der Künstler erhält (Künstlergage einschließlich Reise- und Hotelkosten). Die Abzugsbesteuerung ist auch dann durchzuführen, wenn die Österreichtournee eines ausländischen Chores insgesamt keinen Gewinn abwirft. Nur für den Fall, dass ein Künstler insgesamt (auf Grund seiner gesamten inländischen und ausländischen Tätigkeit) mangels einer Gewinnerzielungsabsicht als „Liebhaber" einzustufen wäre, entfällt die Abzugssteuer ().