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SWK 9, 20. März 2004, Seite S 356

Seeling - ein Vorschlag de lege ferenda

Gemeinschaftsrechtskonforme Eigenverbrauchsbesteuerung privaten Wohnens in Unternehmensgebäuden

Reinhold Beiser

Der EuGH hat mit dem Urteil in der Rechtssache Seeling die Tür zu Steuergestaltung in der Umsatzsteuer geöffnet. Soll privates Wohnen bei Unternehmern und anderen Konsumenten annähernd gleich belastet werden, so ist eine Lösung zu entwickeln, die gemeinschaftrechtskonform und praktikabel ist.

I. Das Urteil des EuGH

1. Der Anlassfall

Herr Seeling hat ein Gebäude errichtet und dieses Gebäude nach seiner Fertigstellung teilweise für sein Unternehmen eines Baumpflege- und Gartenbaubetriebes und teilweise für private Wohnzwecke verwendet. Herr Seeling hat das Gebäude zur Gänze (zu 100 %) seinem Unternehmen zugeordnet und deshalb den Vorsteuerabzug aus sämtlichen Herstellungskosten beantragt: 100 % Unternehmenszuordnung führen zu 100 % Vorsteuerabzug.

2. Die Auffassung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat den Vorsteuerabzug für den unternehmerisch genutzten Teil (Baumpflege und Gartenbau) gewährt, den Vorsteuerabzug für den privat bewohnten Teil jedoch verweigert: Die Eigennutzung als Privatwohnung ist nach Auffassung der Finanzverwaltung unecht steuerfrei und schließt deshalb einen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus. Für diese Auffassung spricht die Gleichbehandlung/Gleichbelastung all...

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