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Voraussetzung für die Anerkennung einer Kunsttherapie und einer Montessori-Ausbildung als Werbungskosten
Die Berufungswerberin, die als Kindergärtnerin tätig war, besuchte im berufungsgegenständlichen Zeitraum Weiterbildungsseminare für Kunsttherapie und Montessori-Pädagogik.
Die dafür geltend gemachten Aufwendungen konnten deshalb als Werbungskosten anerkannt werden, weil die angesprochene Zielgruppe auch Kindergärtnerinnen umfasste. Als entscheidend für die Anerkennung der Aufwendungen als Werbungskosten hat der UFS jedoch die Tatsache angesehen, dass die entsprechende Ausbildung einerseits Anstellungsvoraussetzung war und andererseits in den Folgejahren die Kosten vom Arbeitgeber getragen wurden bzw. dieser auch einen Zuschuss des Arbeitsamtes erhielt. (UFS Wien , RV/4562-W/02)