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Änderung des Energieabgabenvergütungsgesetzes
Das BMF hat einen Entwurf zur Änderung der Energieabgabenvergütung zur Begutachtung versendet. Auf Grund des Inkrafttretens der Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG vom ist die Energieabgabenvergütung richtlinienkonform anzupassen. Es wird dabei die Grenze der Vergütung von 0,35 % des Nettoproduktionswertes auf 0,5 % angehoben. Neben den bereits bisher vergütungsberechtigten Energieträgern Erdgas, elektrische Energie und Kohle werden auch Heizöle und Flüssiggas in die Vergütung einbezogen. Darüber hinaus dürfen die Mindeststeuersätze für betriebliche Verwendung nach der Richtlinie nicht unterschritten werden.