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Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter einer GesbR
Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter einer GesbR (§ 24 EStG)
Die beiden Beschwerdeführer führten ein Architekturbüro in der Form einer GesbR. Infolge Pensionierung schied einer der Gesellschafter aus der steuerlichen Mitunternehmerschaft aus. Der verbleibende Mitunternehmer übernahm damit den bisher von der Mitunternehmerschaft geführten Betrieb und führte ihn als Einzelunternehmer weiter. Es kommt damit (anders als beim ausscheidenden Mitunternehmer) für seinen Anteil nicht zu einer Betriebsaufgabe ().