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SWK 9, 20. März 2004, Seite 370

Energiebesteuerungs-Richtlinie beschlossen

Anhebung der Mindeststeuersätze auf Mineralöl, Einführung neuer Mindeststeuersätze für Strom, Kohle und Erdgas

Christian Huber

Am setzte der Rat der Europäischen Union mit der Beschlussfassung der Energiebesteuerungs-Richtlinieden Schlusspunkt einer über sechs Jahre andauernden Odyssee betreffend die Besteuerung von Energieerzeugnissen.

I. Vorgeschichte

Bereits 1992 hatte die Kommission einen Vorschlag zur Einführung einer Steuer auf CO2-Emissionen und Energie vorgelegt, der im Anschluss jedoch jahrelang vom Rat nicht aufgegriffen wurde, sodass er schließlich am formell von der Kommission wieder zurückgezogen wurde. Das beabsichtigte Ziel des Richtlinienvorschlages war die Verminderung der CO2-Emissionen und die Förderung effektiverer Energienutzung. Daher wurden als Steuergegenstand fossile sowie auch andere Energieträger (Strom, Alkohole) festgelegt. Die Steuersätze sollten sich nach den potenziellen CO2-Emissionen richten und auf den Energiegehalt der erfassten Energieträger beziehen, wobei eine Steuer i. H. v. 9,37 EUR/t CO2 vorgesehen war. Da die Einführung einer gesonderten Steuer auf CO2-Emissionen keine Chance auf Verwirklichung fand, legte die Kommission im Herbst 1996 erstmals einen Vorschlag betreffend die Restrukturierung von Energieerzeugnissen vor, der im Okto...

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