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AgB: Unterhaltsleistungen
• Unterhaltsleistungen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung (im Wesentlichen wegen Krankheit) darstellen würden. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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