Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 2003, Seite R 72
Mietzinsbeihilfe
• Eine auf der Rechtsgrundlage des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes gewährte Schadensrente ist bei der Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit i. Z. m. einer Mietzinsbeihilfe zu berücksichtigen. - (§ 107 Abs. 6 EStG 1988), (Abweisung)
()