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SWK 26, 10. September 2003, Seite R 71
EStR: keine Rechtsquelle
• Bei denEinkommensteuerrichtlinien 2000 handelt es sich mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt um keine für den Verwaltungsgerichtshof beachtliche Rechtsquelle. - (§ 36 EStG 1988), (Abweisung)
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