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SWK 26, 10. September 2003, Seite R 72

Geschäftsführer: KommSt

Für die kommunale steuerrechtliche Beurteilung ist es nicht von Relevanz, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht an betriebliche Ordnungsvorschriften (Arbeitszeit, Vertretungsbefugnis, Arbeitspausen) gebunden ist und auch keinen Urlaubsanspruch hat. - (§ 2 KommStG 1993), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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