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SWK 26, 10. September 2003, Seite R 70
Kurswertänderungen
• Kurswertänderungenkönnen (ausnahmsweise) dann dem Bereich der Erzielung von Zinserträgen zugeordnet werden, wenn die Wertminderung des Vermögensstammes bereits bei Eingehen der Kapitalinvestition feststeht. - (§ 27 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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