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SWK 26, 10. September 2003, Seite T 172

EuGH-Urteil zur Getränkesteuerrückerstattung am 2. Oktober

Der Europäische Gerichtshof wird am 2. Oktober in der Rechtssache C-147/01, Weber's Wine World u. a. gegen die Abgabenberufungskommission Wien, entscheiden. Es geht dabei um die Rechtmäßigkeit der Novelle zur Wiener Abgabenordnung. Diese sieht wie auch die anderen Landesabgabenordnungen eine Rückzahlungssperre wegen angeblicher Überwälzung der Getränkesteuer an die Gäste vor. Der Generalanwalt hatte am 20. März festgehalten, das EU-Recht erlaube, dass die Erstattung der Getränkesteuer durch die österreichischen Behörden rückwirkend wegen „ungerechtfertigter Bereicherung" eingeschränkt werden könne. Allerdings müsse die Abgabenbehörde im Einzelfall nachweisen, dass eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliege. Alle Bundesländer hatten bereits zuvor so genannte Bereicherungsverbote erlassen, nach denen die Getränkesteuer nicht rückerstattet werden muss, wenn sie von den Wirten an die Kunden überwälzt wurde. Eine Rückerstattung der Getränkesteuer hätte massive wirtschaftliche Auswirkungen für die Gemeinden. Allein in Wien sind nach Angabe der APA 16.000 Ansprüche auf Steuererstattung in Höhe von rund 218 Mio. Euro anhängig.

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