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SWK 26, 10. September 2003, Seite T 172

Die geplante HGB-Reform

Das Justizministerium hat den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbenannt und gemeinsam mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, dem Konsumentenschutzgesetz, dem Aktiengesetz, dem Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Genossenschaftsgesetz, dem Erwerbsgesellschaftengesetz, dem EWIV-Ausführungsgesetz, dem Firmenbuchgesetz, der Jurisdiktionsnorm, der Zivilprozessordnung, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, dem Kartellgesetz und dem Bauträgervertragsgesetz geändert sowie die Vierte Einführungsverordnung aufgehoben wird (Handelsrechts-Änderungsgesetz - HaRÄG), zur Begutachtung verschickt. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Handelsgesetzbuch grundlegend überarbeitet und den Bedürfnissen des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Dazu wird vorgeschlagen, den Begriff des Kaufmanns durch den des Unternehmers zu ersetzen und die entsprechenden Rechtsfolgen - vor allem in den Bereichen Firmenbucheintragung, Bildung von Personengesellschaften, Rechnungslegung und besondere handelsgeschäftliche Regeln - darauf abzustimmen. Gleichzeitig soll eine großzügige und umfassende Rechtsbereinigung in diesem Gebiet erfolgen. Die Begutachtungsfrist endet am 30. November. Entwurf zum HaRÄG und Erläuterungen auf der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz.gv.at/gesetzes/det...

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