Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AgB: Unterhaltslasten
• Da dieUnterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung zu behandeln sind, ergibt sich der Abzug eines Selbstbehaltes zwingend aus § 34 Abs. 4 EStG 1988. - (§ 34 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()