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SWK 26, 10. September 2003, Seite S 641

Abgrenzung zwischen gewerblichem Wertpapierhandel und Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung liegt vor, wenn eigenes Vermögen genutzt, Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.

Überschreitet das Tätigwerden deutlich jenes Ausmaß, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist (, 0183), kann man von einer gewerblichen Tätigkeit sprechen.

Fehlen eigene Geschäftsräumlichkeiten, ist die Unternehmensstrategie v. a. auf Erhaltung des Kapitals gerichtet, werden nur sichere Wertpapiere angekauft, deren Verwaltung kein professionelles Können verlangt, und werden nur wenige An- und Verkäufe getätigt, spricht dies für Vermögensverwaltung.

Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören Umschichtungen (An- und Verkauf durch Einschaltung von Banken) zur Natur der Sache und zählen folglich zur Vermögensverwaltung (SWK-Heft 25/1991, Seite A I 314).

Liegt Vermögensverwaltung vor, bedeutet dies, dass Wertschwankungen im Vermögen (Ankauf, Kursschwankungen, Veräußerungen) steuerlich keine Beachtung finden. Somit sind weder die Verluste aus dem Ankauf der Wertpapiere noch die Gewinne aus deren Verkauf zu berücksichtigen. (UFS Wien vom , RV/0871-W/02)

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