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Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten
Die Änderung des KBGG, durch die ab das Kinderbetreuungsgeld um 50 % für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht und die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200 angehoben wird, wurde im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 58/2003 kundgemacht.