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SWK 14, 10. Mai 2003, Seite K 6

Geschäftsveräußerung

Geschäftsveräußerung (§ 1 UStG)

Eine Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nicht übertragen werden. Eine Geschäftsveräußerung kann auf mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und die Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit offensichtlich ist (BFH , V R 71/01 in BB 2003, 244).

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