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Betriebsausgaben: Subhonorare
• Werden Subhonorarzahlungen an eine AG in Liechtenstein als Betriebsausgaben geltend gemacht, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei, insbesondere bei der Beschaffung von Beweismitteln. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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