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EuGH: Preisnachlassgutscheine
• Mehrwertsteuer: Preisnachlassgutscheine des Herstellers sind in die Bemessungsgrundlage des Einzelhändlers mit dem Nennwert einzubeziehen
Urteilstenor des EuGH:
„Nach Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a und Teil C Abs. 1 der 6. MwSt-RL ist der Nennwert eines vom Hersteller einer Ware begebenen Preisnachlassgutscheins in die Besteuerungsgrundlage dieses Einzelhändlers einzubeziehen, wenn dieser beim Verkauf einer Ware akzeptiert, dass der Endverbraucher den Verkaufspreis teilweise bar und teilweise mit diesem Gutschein bezahlt, und wenn der Hersteller dem Einzelhändler den auf diesem Gutschein angegebenen Betrag erstattet."
( Yorkshire Co-operatives Ltd, Vorabentscheidungsersuchen des britischen VAT and Duties Tribunal Manchester)
Anmerkung: Eine Genossenschaft, die Lebensmittel und andere Waren im Einzelhandel verkauft, nahm Preisnachlassgutscheine verschiedener Hersteller entgegen. Die Waren, die Gegenstand dieser Gutscheine waren, wurden zum normalen Einzelhandelspreis verkauft, sodass ein Kunde, der keinen Gutschein hatte, diesen Preis zu zahlen hatte. Sich auf das Elida Gibbs, Slg. 1996 I-5339 berufend, wonach nu...