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Arbeitgeberanteile kein Arbeitslohn (§ 15 EStG)
Arbeitgeberanteile kein Arbeitslohn (§ 15 EStG)
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung eines Arbeitnehmers gehören nicht zum Arbeitslohn. Dies gilt auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, bei dem auf Grund der Höhe seiner Beteiligung mangels Dienstverhältnisses keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung eines Arbeitgeberanteiles bestanden hat (BFH , VI R 178/97 in BB 2003, 242).