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WIFI-Vortragende mit italienischem Hauptwohnsitz
WIFI-Vortragende mit italienischem Hauptwohnsitz (§ 1 EStG)
Wird ein Lehrauftrag am WIFI von einer Österreicherin, die ihren Hauptwohnsitz nach der Scheidung nach Italien verlegt hat, ausgeführt und begründet diese damit weder ein Dienstverhältnis noch eine Betriebsstätte in Österreich, dann unterliegen die Vergütungen nach dem DBA mit Italien auch dann keiner Steuerpflicht in Österreich, wenn im Inland noch ein Nebenwohnsitz besteht (EAS 2238, SWI 2003, 154).