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EuGH: Gesellschaftsteuer
• Gesellschaftsteuer: Leistungen der Muttergesellschaft für den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten durch die Tochtergesellschaft gesellschaftsteuerpflichtig
Urteilstenor des EuGH:
„1. Art. 4 Abs. 1 lit. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Kapitalansammlungs-Richtlinie) ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff Einlagen jeder Art finanzielle Beiträge erfasst, die eine Muttergesellschaft an eine Kapitalgesellschaft, die ihr Kapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht, leistet, damit diese von einer Tochtergesellschaft der genannten Muttergesellschaft erworben werden können.
S. R 442. Art. 4 Abs. 1 lit. c der Kapitalansammlungs-Richtlinie ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff Einlagen jeder Art zusätzliche finanzielle Beiträge erfasst, die ein neuer Gesellschafter nicht an die Kapitalgesellschaft, die ihr Kapital durch Ausgabe neuer Aktien erhöht, sondern an Tochtergesellschaften dieser Kapitalgesellschaft zahlt, sofern sich aus den Umständen des Falles eindeutig ergibt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Kapitalgesellschaft der eigentliche Empfänger...