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Anmerkung zum Gesetzesentwurf zu § 10 Abs. 2 - 4 KStG
Ungeklärte Fragen bzw. Probleme
Mit der Änderung des § 10 Abs. 2 - 4 KStG (i. d. F. Gesetzesentwurf)versucht der österreichische Gesetzgeber, die von der Arbeitsgruppe Verhaltenskodex als wettbewerbsschädlich bezeichneten Besteuerungsmaßnahmen (asymmetrische Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Veräußerungsverlusten sowie die eingeschränkte Anwendbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG) zu beseitigenund zugleich die Anwendungsvoraussetzungen für das internationale Schachtelprivileg zu erweitern.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wirft jedoch einige ungeklärte Fragen bzw. Probleme auf, die in der Folge aufgezeigt werden sollen.
1. § 10 Abs. 2 KStG (i. d. F. Gesetzesentwurf) - Dividendenbesteuerung
Durch den geänderten § 10 Abs. 2 KStG (i. d. F. Gesetzesentwurf) wird die Anwendungsberechtigung des internationalen Schachtelprivilegs auf unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige ausländische Körperschaften ausgeweitet, die mit einer inländischen nach § 7 Abs. 3 KStG zu besteuernden Körperschaft vergleichbar sind. Eine unmittelbare Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft ist nicht mehr Voraussetzung. Weiters werden das Mindestbeteiligungsausmaß von 25 % auf 10 % sowie die Mindestbehaltefrist von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert.
Trotz der „gelockerten" Anwendungsvoraussetzungen gem. (i. d. F. Gesetzesentwurf) bleibt es auch nach dem In-Kraft-Treten dieser Bestimmung (gem.