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Grundstückshandel
Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Die Veräußerung eines 50%igen Kommanditanteiles an einer gewerblichen Grundstücksgesellschaft ist steuerlich als anteilige Übertragung so vieler Objekte im Sinne der Rechtsprechung zum Grundstückshandel anzusehen, als im Vermögen der Personengesellschaft vorhanden sind. Bei mehr als drei Grundstücken im Vermögen der Gesellschaft liegt daher bei Verkauf der Beteiligung Grundstückshandel vor (BFH , III R 1/01 in BB 2003, 454).