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Koproduktion mit deutschem gemeinnützigen Theater
Koproduktion mit deutschem gemeinnützigen Theater (§ 99 EStG)
Wirkt ein deutsches Theater, dessen Gemeinnützigkeit von den deutschen Steuerbehörden bestätigt worden ist, an inländischen Theaterveranstaltungen mit, dann unterliegen die dafür bezahlten Honorare nicht der österreichischen Abzugssteuer (EAS 2226, SWI 2003, 107).