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Außergewöhnliche Belastung
Außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Bei Unterstützungen (für Österreich z. B. im Krankheitsfall) ist zu untersuchen, ob der Empfänger der Leistung kein oder nur ein geringes Vermögen hat. Dabei sind Grundstücke immer mit dem Verkehrswert anzusetzen (BFH , III R 41/01 in BB 2003, 560).