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Grundstückshandel mit Veräußerungsabsicht
Grundstückshandel mit Veräußerungsabsicht (§ 23 EStG)
Grundstückshandel ist auch bei Veräußerung von nur zwei Objekten dann anzunehmen, wenn sich aus anderen Umständen zweifelsfrei das Vorhandensein einer von Anfang an bestandenen Verkaufsabsicht ergibt. Eine solche unbedingte Verkaufsabsicht ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Erwerber die Grundstücke seiner Planung entsprechend jeweils unmittelbar nach Ankauf bebaut und sodann veräußert (BFH , X R 5/00 in BB 2003, 714).