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Zahnarzt: Betriebsausgaben
• Die Investitionen eines Facharztes für Zahnheilkunde i. H. v. S 700.000,- in Video-, Audio- und Fernsehgeräte stellen dann keine Betriebsausgaben dar, wenn diese Geräte nur einmal jährlich für die Produktion von Ordinationsvideos verwendet werden. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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