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Verpflegungsmehraufwendungen
• Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom , 99/15/0085, ausgesprochen hat, ordnet das Gesetz in § 4 Abs. 5 EStG 1988 nicht an, dass Aufwendungen „ohne Nachweis ihrer Höhe" anzuerkennen seien. Der normative Inhalt des § 4 Abs. 5 EStG 1988 besteht lediglich in einer betragsmäßigen Begrenzung der Absetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen. - (§ 4 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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