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SWK 33, 20. November 2003, Seite 243

Wie das Finanzamt aus dem Klammeraffen wieder eine Büroklammer macht

Die vom Finanzamt verspätet vorgenommene Verbuchung der elektronisch eingereichten UVAs erschwert die Kontrolle der Buchungsmitteilungen

Hannelore Hauleithner

Nutzt ein Unternehmer (oder dessen Steuerberater) die Möglichkeit, die Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch beim Finanzamt einzureichen, dann kann dies zu einer Falle werden: Denn das Finanzamt lässt sich mit der Verbuchung mehr als zehn Tage (!) Zeit.

Hat der Unternehmer fristgerecht einbezahlt, besteht somit auf dem Finanzamtskonto bis zur Belastung der Umsatzsteuer um den 27. eines Monats ein trügerisches Guthaben.

Vier Mal im Jahr erhält man dadurch eine besondere Rechenaufgabe: Die Quartalsvorschreibungen von Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer erfolgen am 20. des Monats, also während das vermeintliche Guthaben besteht. Berücksichtigt der Unternehmer nicht, dass dieses Geld bereits für seine Umsatzsteuervoranmeldung „reserviert" ist, gerät das Konto mangels (ausreichender) Zahlung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer in Rückstand. Für den Unternehmer oder dessen Steuerberater bedeutet dies eine Kontrolle sämtlicher Buchungsmitteilungen durch Vergleich mit den internen Umsatzsteuervoranmeldungen.

Die scheinbar unbürokratische Online-Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen bringt somit gewiss nicht die gewünschte Arbeitserleichterung beim Unternehmer, noch weniger aber bei ...

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