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Lebensversicherungsprämien
• Eine Nachversteuerung von entrichteten Lebensversicherungsprämien kommt nur insoweit in Betracht, als diese Prämien als Sonderausgaben abgesetzt worden sind und sich steuermindernd ausgewirkt haben. - (§ 18 Abs. 4 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
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